1. Anmeldung und Vertragsabschluss: Die Anmeldung hat online zu erfolgen und ist durch die Bestätigung per E-Mail durch den Ausrichter gültig.
2. Abtretung: Bis zum Kursbeginn kann sich ein Teilnehmer durch eine andere Person ersetzen lassen (z.B. im Krankheitsfall), wenn diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
3. Rücktritt durch den Veranstalter:
a) Eine Mindestteilnehmerzahl von 16 muss erreicht sein. Der Veranstalter kann vom Vertrag bei unvorhergesehenen, außergewöhnlichen Umständen (Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, etc.), die bei Vertragsabschluss nicht einsehbar waren, zurücktreten. Die Frühbetreuung kann erst ab einer Teilnehmerzahl von 4 angeboten werden.
b) Bei einem, aufgrund örtlicher Behörden bedingtem, kurzfristigen Ausfall des Fußballcamps, werden 5€ als Aufwandsentschädigung für die Organisation einbehalten. Der Restbetrag wird vom Veranstalter erstattet.
4. Leistungsumfang: Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Änderungen sind möglich. Sie obliegen der Entscheidung des Personals vor Ort.
5. Verletzungen und Erkrankungen, sowie eventuelle Folgeschäden sind durch die private Kranken- und Unfallversicherung des Teilnehmers direkt abzusichern. Während des Camps ist das Tragen von Fußballschuhen und Schienbeinschonern auf Gründen der Verletzungsprävention verpflichtend.
6. Haftung: Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Personals, die ordnungsgemäße Durchführung der Trainings- und Spieleinheiten und die ordnungsmäßige Erbringung der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter haftet nicht für die Fahrlässigkeit des Personals. Keine Haftung seitens des Veranstalters besteht auch bei Einbruch oder Diebstahl. Der Teilnehmer haftet für die von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Beim eigenwilligen Verlassen der Platzanlage übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
7. Ausschluss: Der Veranstalter kann Teilnehmer, die Anweisungen des Personals nicht befolgen, sich nicht in den Campablauf integrieren können oder andere gefährden und/oder grob gegen die Verhaltensregeln verstoßen, von der weiteren Teilnahme ausschließen.
8. Gesundheitszustand: Die Erziehungsberechtigten versichern, dass die Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar sind und das angegebene Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können.
9. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen, die dem verfolgten Vertragszweck möglichst nahe kommt