Trainingsbetrieb

Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb

ab 30. Oktober 2020

Adresse Verein

Strasse: Leuengasse 13

PLZ Ort: 4057 Basel


Kontakt Person

Vorname: Jeroen

Nachname: Aarden

E-Mail:  [email protected]

Mobilnummer:  +41 79 616 06 44


Covid-19 Beauftragter (Ersteller)

Vorname: Martin

Nachname: Brin

E-Mail: [email protected]

Mobilnummer: +41 79 502 59 85


Neue Rahmenbedingungen

Es gelten grundsätzlich die übergeordneten Richtlinien vom BAG oder des Kantons Basel-Stadt. Die Schutzkonzepte der Anlagebetreiber sind ebenfalls einzuhalten.


Folgende fünf Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:

1. Nur symptomfrei ins Training

Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

2. Maskenpflicht und Abstand halten

Grundsätzlich gelten während dem Training die Maskenpflicht und die Abstandsregel von mindestens 1.5 Metern für alle Personen. Der Abstand muss trotz Maskenpflicht eingehalten werden. Bei der Anreise, beim Eintreten und Verlassen der Sportanlage, bei der Benutzung der Garderobe inkl. WC und Nasszelle, bei Besprechungen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen muss eine Schutzmaske getragen und den 1.5 Meter Abstand eingehalten werden. Auf Handshakes und Abklatschen ist zu verzichten. Siehe auch unter Punkt 6 «Bedingungen für das Training gemäss Bundesratsentscheid vom 28.10.2020».

3. Gründlich Hände waschen

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

4. Präsenzlisten führen

Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 5). Die Präsenzliste wird via App Sportmember sowie die SportDB von J+S geführt.

5. Bestimmung Corona-Beauftragter des Vereins

Jede Organisation, welche einen Trainingsbetrieb führt, muss eine Corona-Beauftrage oder einen Corona-Beauftragten bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Martin Brin. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden (Tel. +41 79 502 59 85 oder [email protected]).

6. Bedingungen für das Training gemäss dem Bundesratsentscheid vom 28.10.20

6.1 Trainings mit ausschliesslich Personen bis 16 Jahre

Die Trainings können wie bisher durchgeführt werden in den bestehenden Teams. Körperkontakte sind erlaubt, sollen aber auf ein Minimum reduziert werden. Wettkämpfe sind nicht erlaubt.

  • Bereits umgezogen zum Training erscheinen (Garderoben und Duschen geschlossen).
  • Es gilt Maskenpflicht für alle in den Garderoben und bis zum Eintritt in die Halle. Der Abstand von 1.5 Meter muss dennoch eingehalten werden!
  • Die Maskenpflicht gilt für die Trainer*innen während des gesamten Trainings.

6.2 Trainings mit Personen älter als 16 Jahre (bei SC Gym Leonhard keine Teams vorhanden)

  • Es gelten 15 m2 Fläche pro Person. Das heisst, in der Halle können sich pro Volleyball-Feldhälfte maximal 5 Spieler*innen gleichzeitig aufhalten. Im Sand sind es pro Beachvolleyball-Feldhälfte maximal 4 Spieler*innen gleichzeitig.
  • Wenn die ganze Hallenfläche genutzt wird, gelten die 15 m2 Fläche pro Person bis maximal 15 Personen.
  • Es gilt Maskenpflicht. Der Abstand von 1.5 Meter muss dennoch eingehalten werden!
  • Ohne Maske darf nur trainiert werden, wenn jeweils 15 m2 um die Person keine weitere Person steht.
  • Die Maskenpflicht gilt insbesondere auch für die Trainer*innen während des gesamten Trainings und für alle in den Garderoben.

6.3 Trainings für den Leistungssport (bei SC Gym Leonhard keine Teams vorhanden)

Für den professionellen Bereich im Sport (NLA) gelten spezifische Regeln. Es gibt lediglich Einschränkungen bezüglich der Gruppengrösse bei Trainings (Gruppen bis zu 15 Personen oder als beständige Wettkampfteams). Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe von Leistungssportler*innen sind nach wie vor erlaubt.

7 Besondere Bestimmungen

7.1 Nutzung der kantonalen Schul- und Sportanlagen (erhalten per Mail)

Die Durchführung der Sportaktivitäten ist gemäss den Vorgaben unter Punkt 6 möglich. Die Garderoben und Duschen sind sowohl in den Sporthallen als auch auf den Aussensportanlagen für den Trainingsbetrieb geschlossen. Für den Wettkampfbetrieb sind die Garderoben und Duschen geöffnet.

In den Hallenbädern und auf den Kunsteisbahnen können die Garderoben und Duschen jederzeit genutzt werden.

                                                                                         

Muttenz, 30. Oktober 2020                                     Covid-19 Beauftragter SC Gym Leonhard

Schutzkonzept unterschrieben