Datum: 06.10.2020; Änderungen ab 01.10.2020 gültig
Version: Endversion EV vom 06.10.2020
Autorin oder Autor: Martin Brin, Corona-Beauftragter
SC Gym Leonhard
Leuengasse 13
4057 Basel
E-Mail: [email protected]
Mobilnummer: +41 79 616 06 44
Vorname: Martin
Nachname: Brin
E-Mail: [email protected]
Mobilnummer: +41 79 502 59 85
Dieses Schutzkonzept wurde vom Swiss Volley Verbandsarzt der Schulthess Klinik für gut und sinnvoll empfunden.
Die Rahmenbedingungen für eine Rückkehr zu einem strukturierten und sicheren Spielbetrieb werden regelmässig der Situation, Strategie und den Weisungen des Bundes angepasst und orientieren sich selbstverständlich an den kantonalen Bestimmungen, die letztendlich für die Durchführung von Veranstaltungen gelten, sofern der Bund nichts daran ändert.
Der Besuch eines Volleyballspiels erfolgt auf eigenes Risiko. Swiss Volley sowie die ihr angeschlossenen Clubs lehnen jegliche Haftung bei einer möglichen Infizierung oder Erkrankung mit COVID-19 im Stadion und dessen Umgebung ab.
Das Schutzkonzept Volleyball gilt für den gesamten nationalen und regionalen Spielbetrieb der durch Swiss Volley oder den Regionalverband organisiert wird. Für den Trainingsbetrieb gilt ein separates Schutzkonzept, das beim SC Gym Leonhard angefordert werden kann.
Nachwuchsligen (Frauen und Männer)
Gilt für (nachstehend PERSONEN)…
… alle Spieler*innen, Trainer*innen, Mitglieder des Staff, Schiedsrichter*innen, Schreiber*innen, Zuschauer*innen und anderen in der Halle anwesenden Personen.
COVID-19 bestimmt 2020 in einer noch nie dagewesenen Weise unser Leben, Tun und Handeln. Der Volleyballsport ist davon nicht ausgenommen. Dieses Konzept hat deshalb folgende Ziele:
Erfolgreich wird dieses Konzept nur dann, wenn sich alle Personen strikt an die Vorgaben bezüglich Social Distancing, Hygiene und Contact Tracing halten.
Das Schutzkonzept wird bei sich verändernden Rahmenbedingungen von Seiten Bund angepasst und jeweils auf der Webseite von Swiss Volley in der aktualisierten Version publiziert. Es muss vom Verein entsprechend angepasst werden.
Jeder Verein, der Meisterschaften, Trainingsspiele und/oder Turniere/Spieltage plant und durchführt, muss eine verantwortliche Person bezeichnen, die für die Einhaltung und Umsetzung der geltenden COVID-Rahmenbedingungen zuständig ist. Es handelt sich dabei in der Regel um die gleiche Person, die auch im Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb als Corona-Beauftragte aufgeführt ist. Der Verein übernimmt die Verantwortung, dass die entsprechende Person ihre Angaben zu 100% korrekt einträgt und dass die Angaben der Wahrheit entsprechen.
Die Kontaktdaten sind auf dem Titelblatt aufgeführt.
Das Schutzkonzept von Swiss Volley ist den Richtlinien des BAG, der Kantone und Gemeinden sowie der Anlagebetreiber übergeordnet, sollten letztere weniger strenge Vorgaben machen.
Gelten in den Kantonen, Gemeinden oder in den Schutzkonzepten der Anlagebetreiber strengere Vorgaben, sind diese einzuhalten.
Es gilt eine klare Trennung zwischen zwei Gruppen an Personen: (1) diejenigen, die die Berechtigung haben, sich auf dem Spielfeld (inklusive Freizone) aufzuhalten und (2) diejenigen, die sich nur ausserhalb dieses Bereichs aufhalten dürfen.
Es gilt eine generelle Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren mit Ausnahme der Spieler*innen, Coaches, Physio, Ärzt*innen und den Schieds-/Linienrichter*innen, wenn sie auf dem Spielfeld sind.
1. Veranstaltungen mit maximal 1‘000 Personen (gemäss Verordnung des Bundes)
Diese Schutzmassnahmen sind den nationalen oder kantonalen Vorgaben übergeordnet, sollten letztere weniger strenge Vorgaben machen. Gelten in den Kantonen, Gemeinden oder in den Schutzkonzepte der Anlagebetreiber strengere Vorgaben (z.B. tiefere maximale Anzahl Personen), sind diese einzuhalten. Die Koordination mit den komunalen Behörden ist zwingend.
Bei allen Veranstaltungen werden die Kontaktdaten erhoben. Der Eintrag auf der Präsenzliste (Papier oder digital= ist für alle Personen zwingend.
Bei Veranstaltungen mit über 300 und bis höchstens 1’000 Zuschauer*innen muss eine Unterteilung in Sektoren mit höchstens 300 Personen vorgenommen und umgesetzt werden, damit das Contact Tracing realisierbar ist.
Im Spielbetrieb Volleyball gilt eine Schutzmaskenpflicht. Von der Schutzmaskenpflicht ausgenommen sind Spieler*innen, Coaches, Physio, Ärzt*innen und Schieds-/Linienrichter*innen (wenn sie auf dem Spielfeld sind) sowie Kinder vor ihrem 12. Geburtstag.
Der Sicherheitsabstand von 1.5m muss gewährleistet sein. Der Personenfluss (z.B. beim Betreten und Verlassen der Zuschauer- bzw. Aufenthaltsräume) soll so gelenkt werden, dass die Distanz von 1.5m Metern zwischen den Besuchenden eingehalten werden kann. Zudem wird empfohlen, eine bestimmte Laufrichtung anzugeben.
2. Nur symptomfrei an die Wettkämpfe
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht an Spielen und Turnieren teilnehmen. Sie klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
Typische COVID-19 Krankheitssymptome sind:
Seltener:
3. Abstand halten
Grundsätzlich gilt die Abstandsregel von mindestens 1.5m Metern für alle Personen. So auch für die Teams bei folgenden Aktivitäten:
Einzig im eigentlichen Wettkampfbetrieb (Spiel) ist der Körperkontakt zulässig.
4. Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
Wer seine Hände regelmässig gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld. Die sanitären Anlagen sind gut beschriftet und es ist genügend Hygienematerial vorhanden.
5. Präsenzlisten führen
Die Zuschauer*innen müssen vom Veranstalter (Heimclub) über die Abstandsregeln, die Einhaltung der Hygieneregeln und das «Contact Tracing» informiert werden.
Um das «Contact Tracing» zu vereinfachen, wird die kostenlose App Mindful Check-in genutzt. Darauf bestätigt jede Person, dass sie symptomfrei ist und sich in den letzten 14 Tagen nicht in einem Risikoland und/oder Risikogebiet aufgehalten hat (Selbstdeklaration). Während 14 Tagen nach dem Wettkampf muss nach Aufforderung der Gesundheitsbehörde ausgewiesen werden können, welche Personen sich in der Sporthalle aufgehalten haben.
Alle Personen müssen sich auf der zur Verfügung gestellten App Mindful eintragen.
6. Allgemein
7. Positiver COVID-19-Fall
Falls der Corona-Beauftragte einer Veranstaltung von einem positiven (medizinisch bestätigt!) Coronafall in Kenntnis gesetzt wird, muss sie gemäss Ablaufschema vorgehen und Swiss Volley informieren.
==> Siehe Ablaufschema bei positivem Fall
Da die Zuständigkeit bei den Kantonen liegt, entscheidet der jeweilige kantonsärztliche Dienst über die Durchführung von Isolations- und Quarantänemassahmen.
SwissCovid App
Rückkehrer*innen aus dem Ausland
Contact Tracing
Präsenzlisten ermöglichen die Nachverfolgung bei einem positiven Fall (Contact Tracing
Testspiele/Vorbereitungsturniere
Testspiele
Vorbereitungsturniere
An- und Abreise
Heim-/Gastclub & Schiedsrichter*innen
Gebrauchsmaterial
Garderoben
Toiletten/Nasszellen/Duschen
Warm-Up
Begrüssung vor dem Spiel
Spielfelder
Verabschiedung nach dem Spiel
Funktionär*innen: Zähler*innen, Speaker, Schreiber*innen, etc...
Medizinische Versorgung>/p>
Gesamtzahlt Personen
SC Gym Leonhard
Das Team setzt sich zusammen aus max. 12 Spieler*innen und 2 Trainer*innen. Der Zugang zur Halle ist durch die separate Garderobe gewährleistet. Vor dem Betreten der Garderobe werden die Hände desinfiziert.
Gastteams
Das Gastteam setzt sich zusammen aus max. 12 Spieler*innen und 2 Trainer*innen. Der Zugang zur Halle ist durch die separate Garderobe gewährleistet. Vor dem Betreten der Garderobe werden die Hände desinfiziert.
Schiedsrichter
Die Schiedsrichter und Schreiber werden von SC Gym Leonhard gestellt. Sie betreten die Halle durch den Korridor bei den Garderoben von SC Gym Leonhard.
Zuschauer
Die Zuschauer werden durch die Lehrergarderobe getrennt von den Teams in die Halle eingelassen. Vor dem Betreten des Gebäudes müssen die Hände desinfiziert und die Anwesenheit via App Mindful registriert werden. Für die Zuschauer besteht eine Maskenpflicht und sie dürfen sich nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (auf der Fensterseite der Halle) aufhalten. Eine Durchmischung oder ein Kontakt mit den Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter und Schreiber darf zu keiner Zeit stattfinden.
Schutzmassnahmen für die Sportler*innen
Die Spiele werden als Meisterschaftsspiele durchgeführt, wobei die Vorgaben von Swiss Volley für regionale Wettkämpfe berücksichtigt werden. Auf eine offizielle Begrüssung der Teams wird verzichtet. Das Contact Tracing der Teams wird durch das Matchblatt garantiert, wobei die Gestteams gebeten werden, die Personen via Mindful beim Zutritt zum Gebäude zu registrieren, insofern die Personen ein Smartphone besitzen. Weitere Details sind im Kapitel «Gesamtzahlt Personen» erläutert.
Schutzmassnahmen für die Zuschauer*innen
Sollten Besucher*innen kommen, so besteht für alle jederzeit eine Maskenpflicht. Masken werden wenn nötig am Eingang abgegeben. Beim Eingang müssen sich die Besucher via QR-Code auf der App Mindful registrieren und sich beim Verlassen der Anlage erneut abmelden. Der Covid-Beauftragte sorgt dafür, dass die maximale Personenanzahl von 100 Personen nicht überschritten wird. Weitere Details sind im Kapitel «Gesamtzahlt Personen» erläutert.
Garderoben, Duschen, WC
Die Teams des SC Gym Leonhard haben getrennte Garderoben von den Gastteams. Duschen stehen gemäss Anlagenkonzenpt zur Verfügung. Es wird jedoch empfohlen sich zu Hause umzuziehen und auch dort zu duschen.
Das WC der Eltern befindet sich in der Lehrergarderobe. Für die Spieler*innen sind die WC’s neben ihrer Garderobe.
Gastronomie
Es wird keine Gastronomie angeboten.
Kommunikation
Das vorliegende Schutzkonzept wird den Spieler*innen und Eltern per Mail begleitet mit einem Schreiben zu den Verhaltensgrundsätzen vor der Meisterschaft per Mail zugestellt. Die Trainer*innen der Gastteams erhalten das Schutzkonzept. Beim Eingang zur Anlage werden Desinfektionsmittel, ein Hinweis zu den Verhaltensregeln sowie ein QR-Code zur digitalen Registrierung vorhanden sein.