Meisterschaftsspiele

Schutzkonzept Spielbetrieb

Datum: 06.10.2020; Änderungen ab 01.10.2020 gültig

Version: Endversion EV vom 06.10.2020

Autorin oder Autor: Martin Brin, Corona-Beauftragter

Meisterschaftsspiele der U15, U17, U19, U23


SC Gym Leonhard
Leuengasse 13
4057 Basel

E-Mail: [email protected]

Mobilnummer: +41 79 616 06 44

Corona-Beauftragte oder Corona-Beauftragter

Vorname: Martin
Nachname: Brin
E-Mail: [email protected]
Mobilnummer: +41 79 502 59 85


Medizinische Unterstützung:

Dieses Schutzkonzept wurde vom Swiss Volley Verbandsarzt der Schulthess Klinik für gut und sinnvoll empfunden.

Die Rahmenbedingungen für eine Rückkehr zu einem strukturierten und sicheren Spielbetrieb werden regelmässig der Situation, Strategie und den Weisungen des Bundes angepasst und orientieren sich selbstverständlich an den kantonalen Bestimmungen, die letztendlich für die Durchführung von Veranstaltungen gelten, sofern der Bund nichts daran ändert.


Der Besuch eines Volleyballspiels erfolgt auf eigenes Risiko. Swiss Volley sowie die ihr angeschlossenen Clubs lehnen jegliche Haftung bei einer möglichen Infizierung oder Erkrankung mit COVID-19 im Stadion und dessen Umgebung ab.

Geltungsbereich

Das Schutzkonzept Volleyball gilt für den gesamten nationalen und regionalen Spielbetrieb der durch Swiss Volley oder den Regionalverband organisiert wird. Für den Trainingsbetrieb gilt ein separates Schutzkonzept, das beim SC Gym Leonhard angefordert werden kann.

Nachwuchsligen (Frauen und Männer)

  • U23 / U19 / U17 / U16 / U15 / U14 / U13


Gilt für (nachstehend PERSONEN)…

… alle Spieler*innen, Trainer*innen, Mitglieder des Staff, Schiedsrichter*innen, Schreiber*innen, Zuschauer*innen und anderen in der Halle anwesenden Personen.


Zielsetzung

COVID-19 bestimmt 2020 in einer noch nie dagewesenen Weise unser Leben, Tun und Handeln. Der Volleyballsport ist davon nicht ausgenommen. Dieses Konzept hat deshalb folgende Ziele:

  • Erhaltung und Schutz unserer Gesundheit durch verantwortungsvolles persönliches Verhalten
  • Einhaltung der Richtlinien des Bundesrates, des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der kantonalen Behörden
  • Kontrolle der Weiterverbreitung des Coronavirus
  • Bereitstellung von praktikablen Vorlagen für Vereine, die sich auf die lokalen Verhältnisse der Clubs vor Ort adaptieren lassen
  • Ermöglichung eines sicheren Spielbetriebs für die Vereine und Zuschauer*innen unter Einhaltung aller notwendigen Vorsichtsmassnahmen


Erfolgreich wird dieses Konzept nur dann, wenn sich alle Personen strikt an die Vorgaben bezüglich Social Distancing, Hygiene und Contact Tracing halten.


Das Schutzkonzept wird bei sich verändernden Rahmenbedingungen von Seiten Bund angepasst und jeweils auf der Webseite von Swiss Volley in der aktualisierten Version publiziert. Es muss vom Verein entsprechend angepasst werden.


Corona-Beauftragter des Vereins

Jeder Verein, der Meisterschaften, Trainingsspiele und/oder Turniere/Spieltage plant und durchführt, muss eine verantwortliche Person bezeichnen, die für die Einhaltung und Umsetzung der geltenden COVID-Rahmenbedingungen zuständig ist. Es handelt sich dabei in der Regel um die gleiche Person, die auch im Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb als Corona-Beauftragte aufgeführt ist. Der Verein übernimmt die Verantwortung, dass die entsprechende Person ihre Angaben zu 100% korrekt einträgt und dass die Angaben der Wahrheit entsprechen.


Die Kontaktdaten sind auf dem Titelblatt aufgeführt.


Übergeordnete Grundsätze

Das Schutzkonzept von Swiss Volley ist den Richtlinien des BAG, der Kantone und Gemeinden sowie der Anlagebetreiber übergeordnet, sollten letztere weniger strenge Vorgaben machen. 

Gelten in den Kantonen, Gemeinden oder in den Schutzkonzepten der Anlagebetreiber strengere Vorgaben, sind diese einzuhalten. 

Es gilt eine klare Trennung zwischen zwei Gruppen an Personen: (1) diejenigen, die die Berechtigung haben, sich auf dem Spielfeld (inklusive Freizone) aufzuhalten und (2) diejenigen, die sich nur ausserhalb dieses Bereichs aufhalten dürfen. 

Es gilt eine generelle Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren mit Ausnahme der Spieler*innen, Coaches, Physio, Ärzt*innen und den Schieds-/Linienrichter*innen, wenn sie auf dem Spielfeld sind.


1. Veranstaltungen mit maximal 1‘000 Personen (gemäss Verordnung des Bundes)

Diese Schutzmassnahmen sind den nationalen oder kantonalen Vorgaben übergeordnet, sollten letztere weniger strenge Vorgaben machen. Gelten in den Kantonen, Gemeinden oder in den Schutzkonzepte der Anlagebetreiber strengere Vorgaben (z.B. tiefere maximale Anzahl Personen), sind diese einzuhalten. Die Koordination mit den komunalen Behörden ist zwingend. 

Bei allen Veranstaltungen werden die Kontaktdaten erhoben. Der Eintrag auf der Präsenzliste (Papier oder digital= ist für alle Personen zwingend.

Bei Veranstaltungen mit über 300 und bis höchstens 1’000 Zuschauer*innen muss eine Unterteilung in Sektoren mit höchstens 300 Personen vorgenommen und umgesetzt werden, damit das Contact Tracing realisierbar ist.

Im Spielbetrieb Volleyball gilt eine Schutzmaskenpflicht. Von der Schutzmaskenpflicht ausgenommen sind Spieler*innen, Coaches, Physio, Ärzt*innen und Schieds-/Linienrichter*innen (wenn sie auf dem Spielfeld sind) sowie Kinder vor ihrem 12. Geburtstag. 

Der Sicherheitsabstand von 1.5m muss gewährleistet sein. Der Personenfluss (z.B. beim Betreten und Verlassen der Zuschauer- bzw. Aufenthaltsräume) soll so gelenkt werden, dass die Distanz von 1.5m Metern zwischen den Besuchenden eingehalten werden kann. Zudem wird empfohlen, eine bestimmte Laufrichtung anzugeben. 

2. Nur symptomfrei an die Wettkämpfe
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht an Spielen und Turnieren teilnehmen. Sie klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab. 
Typische COVID-19 Krankheitssymptome sind:

  • Husten (meist trocken)
  • Halsschmerzen
  • Kurzatmigkeit
  • Fieber (37.5), Fiebergefühl
  • Muskelschmerzen
  • Plötzlicher Verlust des Geruchs und/oder Geschmackssinns


Seltener:

  • Kopfschmerzen
  • Magen-Darm-Symptome
  • Bindehautentzündung
  • Schnupfen


3. Abstand halten

Grundsätzlich gilt die Abstandsregel von mindestens 1.5m Metern für alle Personen. So auch für die Teams bei folgenden Aktivitäten: 

  • bei der Anreise, der Rückreise und beim Eintreten und Verlassen der Sporthalle
  • bei der Benutzung der Garderobe inkl. WC und Nasszelle


Einzig im eigentlichen Wettkampfbetrieb (Spiel) ist der Körperkontakt zulässig.

4. Einhaltung der Hygieneregeln des BAG

Wer seine Hände regelmässig gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld. Die sanitären Anlagen sind gut beschriftet und es ist genügend Hygienematerial vorhanden.


5. Präsenzlisten führen

Die Zuschauer*innen müssen vom Veranstalter (Heimclub) über die Abstandsregeln, die Einhaltung der Hygieneregeln und das «Contact Tracing» informiert werden.

Um das «Contact Tracing» zu vereinfachen, wird die kostenlose App Mindful Check-in genutzt. Darauf bestätigt jede Person, dass sie symptomfrei ist und sich in den letzten 14 Tagen nicht in einem Risikoland und/oder Risikogebiet aufgehalten hat (Selbstdeklaration). Während 14 Tagen nach dem Wettkampf muss nach Aufforderung der Gesundheitsbehörde ausgewiesen werden können, welche Personen sich in der Sporthalle aufgehalten haben. 


Alle Personen müssen sich auf der zur Verfügung gestellten App Mindful eintragen.


6. Allgemein

  • Das Schutzkonzpet Spielbetrieb Volleyball, muss wenn möglich öffentlich zugänglich sein (z.B. Clubwebseite, Halle)
  • Die Corona Verhaltensregeln sind auch auf dem Plakat von Swiss Olympic aufgeführt. Dieses Plakat soll ausgedruckt und wenn möglich aufgehängt werden.



7. Positiver COVID-19-Fall 

Falls der Corona-Beauftragte einer Veranstaltung von einem positiven (medizinisch bestätigt!) Coronafall in Kenntnis gesetzt wird, muss sie gemäss Ablaufschema vorgehen und Swiss Volley informieren. 


==> Siehe Ablaufschema bei positivem Fall


Da die Zuständigkeit bei den Kantonen liegt, entscheidet der jeweilige kantonsärztliche Dienst über die Durchführung von Isolations- und Quarantänemassahmen.


Umsetzung in den offiziellen Wettspielen der regionalen Ligen

SwissCovid App

  • Es wird dringend empfohlen, die SwissCovid App des BAG zu nutzen.

Rückkehrer*innen aus dem Ausland

  • Für Rückkehrer*innen aus Ländern und/oder Gebieten, die vom Bund mit Quarantäneauflagen belegt sind (Webseite des BAG) gelten die entsprechenden Vorgaben des Bundes.

Contact Tracing

Präsenzlisten ermöglichen die Nachverfolgung bei einem positiven Fall (Contact Tracing

  • Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können.
  • Um das Contact Tracing einfacher zu gestalten, müssen grundsätzlich Präsenzlisten (Trainings, Spiele, Transporte, externe Verpflegung etc.) geführt werden. Diese werden mit der App Mindful geführt.
  • Die Präsenzlisten gelten für alle Personen. Davon ausgenommen sind die Spieler*innen des offiziellen Wettspiels. Diese werden auf dem Matchblatt erfasst.


Testspiele/Vorbereitungsturniere

Testspiele

  • Bei Testspielen, die nicht in der «Heim-Halle» ausgetragen werden, ist der jeweilige Heimclub dafür verantwortlich, dass die allgemein gültigen Schutzmassnahmen für diese Halle eingehalten werden.


Vorbereitungsturniere

  • Die teilnehmenden Teams sind frühzeitig zu den aktuell gültigen Massnahmen sowie zum Schutzkonzept zu informieren.


An- und Abreise

Heim-/Gastclub & Schiedsrichter*innen

  • Es gilt eine generelle Maskenpflicht.
  • Die Anreise soll individuell, mit dem ÖV (Maskenpflicht) oder eigenen Transportmitteln erfolgen (mit mehr als einer Person im PW, empfehlen wir eine Maske zu tragen).
  • Bei Anreise per Teambus ist das konsequente Tragen der Maske notwendig.
  • Es ist eine Präsenzliste in allen Transportmitteln zu führen.
  • Auf ausreichende Desinfektion der Busse vor Einsteigen des Teams muss geachtet werden. Besondere Aufmerksamkeit muss häufig berührten Oberflächen wie Türen, Handläufen, Druckknöpfen usw. gewidmet werden.
  • Vor dem Betreten des Busses und der Anlage sind die Hände zu desinfizieren.


Gebrauchsmaterial

  • Es ist darauf zu achten, dass, wo immer möglich, nur personalisiertes Material benutzt wird.
  • Überall genügend Desinfektionsmittel bereit haben.
  • Werden Schweisstücher eingesetzt, so ist darauf zu achten, dass jede Spielerin und jeder Spieler sein eigenes Schweisstuch verwendet.
  • Es ist keine Desinfektion von Netzen und Bällen nötig. (gemäss BAG)
  • Individualisierte Trinkflaschen sind Bedingung.


Garderoben

  • Gemäss Schutzkonzept des Anlagebetreibers.
  • Streng limitierter Zugang: Es sind nur Spieler*innen und definierter Staff (bzw. Schiedsrichter*innen) zugelassen; keine Besuche (gilt auch für Clubvertreter*innen und Medien).
  • Die Aufenthaltszeit in der Garderobe ist auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Falls die Grösse der Garderobe die Einhaltung der 1.5m Abstandsregel verunmöglicht: Zusatzgarderobe organisieren, Alternativen suchen oder gestaffelt die Garderobe benutzen.
  • Maximale Lüftung mit maximaler Frischluftzufuhr während Anwesenheit, Lüftung nach jedem Gebrauch bzw. in der 10min-Pause.

Toiletten/Nasszellen/Duschen

  • Gemäss Schutzkonzept des Anlagebetreibers


Warm-Up

  • Wenn möglich Outdoor und in Kleingruppen
  • Falls Indoor: Abstandsregeln einhalten
  • Es müssen Örtlichkeiten für Heim- und Gastteam sowie Schiedsrichter*innen zugewiesen werden
  • Separate Zugänge; falls dies nicht möglich ist, gestaffelter Zugang

Begrüssung vor dem Spiel

  • Aufstellen der Teams gemäss Weisungen der Regionen von Swiss Volley
  • Begrüssung ohne Körperkontakt (Kein Handshake/Faustschlag zwischen den Teams und den Schiedsrichter*innen)
  • Das Abklatschen untereinander soll vermieden werden 


Spielfelder

  • Das Betreten des Spielfeldes (inkl. Freizone) ist zu jedem Zeitpunkt für Personen untersagt, die nicht auf dem Matchblatt eingetragen sind (ausser Ballkids, Quickmoppers und Zähler*innen, die auf einer Präsenzliste eingetragen werden müssen)


Verabschiedung nach dem Spiel

  • Aufstellen der Teams gemäss Weisungen der Regionen von Swiss Volley
  • Verabschiedung ohne Körperkontakt (Kein Handshake/Faustschlag zwischen den Teams und den Schiedsrichter*innen)
  • Kurze Verabschiedung der Teams bei den Fans ist erlaubt (ohne Körperkontakt)
  • Gespräche/Diskussionen mit Spieler*innen des gegnerischen Teams, Schiedsrichter*innen, Schreiber*innen, RD’s und TD’s unter Einhaltung der 1.5m-Abstandsregel


Funktionär*innen: Zähler*innen, Speaker, Schreiber*innen, etc...

  • Es gilt die Maskenpflicht (Ausnahme Speaker)
  • Das Personal ist auf ein Minimum zu reduzieren (nur so viel wie nötig)


Medizinische Versorgung>/p>

  • Gemäss Schutzkonzept des Anlagebetreibers ist dieser nur für die Notfallzufahrt zuständig.



Meisterschaftsspiele der U15, U17, U19, U23 von SC Gym Leonhard
Veranstaltungsspezifische Details

Gesamtzahlt Personen

SC Gym Leonhard

Das Team setzt sich zusammen aus max. 12 Spieler*innen und 2 Trainer*innen. Der Zugang zur Halle ist durch die separate Garderobe gewährleistet. Vor dem Betreten der Garderobe werden die Hände desinfiziert.


Gastteams

Das Gastteam setzt sich zusammen aus max. 12 Spieler*innen und 2 Trainer*innen. Der Zugang zur Halle ist durch die separate Garderobe gewährleistet. Vor dem Betreten der Garderobe werden die Hände desinfiziert.


Schiedsrichter

Die Schiedsrichter und Schreiber werden von SC Gym Leonhard gestellt. Sie betreten die Halle durch den Korridor bei den Garderoben von SC Gym Leonhard.


Zuschauer

Die Zuschauer werden durch die Lehrergarderobe getrennt von den Teams in die Halle eingelassen. Vor dem Betreten des Gebäudes müssen die Hände desinfiziert und die Anwesenheit via App Mindful registriert werden. Für die Zuschauer besteht eine Maskenpflicht und sie dürfen sich nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (auf der Fensterseite der Halle) aufhalten. Eine Durchmischung oder ein Kontakt mit den Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter und Schreiber darf zu keiner Zeit stattfinden.


Schutzmassnahmen für die Sportler*innen

Die Spiele werden als Meisterschaftsspiele durchgeführt, wobei die Vorgaben von Swiss Volley für regionale Wettkämpfe berücksichtigt werden. Auf eine offizielle Begrüssung der Teams wird verzichtet. Das Contact Tracing der Teams wird durch das Matchblatt garantiert, wobei die Gestteams gebeten werden, die Personen via Mindful beim Zutritt zum Gebäude zu registrieren, insofern die Personen ein Smartphone besitzen. Weitere Details sind im Kapitel «Gesamtzahlt Personen» erläutert.


Schutzmassnahmen für die Zuschauer*innen

Sollten Besucher*innen kommen, so besteht für alle jederzeit eine Maskenpflicht. Masken werden wenn nötig am Eingang abgegeben. Beim Eingang müssen sich die Besucher via QR-Code auf der App Mindful registrieren und sich beim Verlassen der Anlage erneut abmelden. Der Covid-Beauftragte sorgt dafür, dass die maximale Personenanzahl von 100 Personen nicht überschritten wird. Weitere Details sind im Kapitel «Gesamtzahlt Personen» erläutert.


Garderoben, Duschen, WC

Die Teams des SC Gym Leonhard haben getrennte Garderoben von den Gastteams. Duschen stehen gemäss Anlagenkonzenpt zur Verfügung. Es wird jedoch empfohlen sich zu Hause umzuziehen und auch dort zu duschen.
Das WC der Eltern befindet sich in der Lehrergarderobe. Für die Spieler*innen sind die WC’s neben ihrer Garderobe.


Gastronomie

Es wird keine Gastronomie angeboten.


Kommunikation

Das vorliegende Schutzkonzept wird den Spieler*innen und Eltern per Mail begleitet mit einem Schreiben zu den Verhaltensgrundsätzen vor der Meisterschaft per Mail zugestellt. Die Trainer*innen der Gastteams erhalten das Schutzkonzept. Beim Eingang zur Anlage werden Desinfektionsmittel, ein Hinweis zu den Verhaltensregeln sowie ein QR-Code zur digitalen Registrierung vorhanden sein.


Schutzkonzept unterschrieben