Beitrittserklärung
Minitruckparcours Kauern e.V.
Beitrags- und Vereinsordnung
Stand: 14.01.2023
1.Mitgliederdaten
- Das Mitglied ist verpflichtet, gegenüber dem Verein, wahrheitsgemäße Angaben über seinen Vor- und Zunamen, seine stets aktuelle Anschrift, das Geburtsdatum, seine E-Mail-Adresse und mind. eine Handy Nummer anzugeben. Diese Daten kann er selbständig über die Vereins-App oder den Login auf der Homepage pflegen und wird vom Verein bevorzugt bzw. darum gebeten. Gleiches gilt für die Pflege seiner Zahlungswege und -modalitäten. Alternativ hat er dieses schriftlich anzuzeigen.
- Veränderungen hat das Mitglied unverzüglich anzuzeigen bzw. einzupflegen. Gleiches gilt für die Änderung zur Volljährigkeit und damit verbundener Änderung der Beitragshöhe. Ein Versäumnis daraus zum Nachteil des Vereins ist vom Mitglied sofort nach Bekanntwerden, spätestens aber mit folgender Beitragsfälligkeit, in einer Summe nachzuentrichten.
- Der Verein oder dessen Vertreter ist berechtigt, diese Daten zur Pflege der Mitgliedschaft, zur Organisation von Veranstaltungen, zur Beitragserhebung und ggf. Beitragsvollstreckungen, zur Terminverwaltungen und Vereinsinteresse zu verwenden.
- Dieses schließt eine Weitergabe an Dritte, die nicht unmittelbar mit Vereins- oder Beitragseinzugsaufgaben beauftragt sind, ohne die Zustimmung des Mitgliedes, aus.
2.Mitgliedschaft
- Der Ein- und Austritt ist bereits in der Vereins-Satzung geregelt und hat schriftlich mittels Antrags, vorzugsweise über das Formular auf der Homepage oder Registrierung über die Vereins-App, zu erfolgen.
- Die Mitgliedschaft beginnt nach der Bestätigung des schriftlichen Antrages auf Eintritt durch den Vorstand an den Antragsteller zum nächsten Monatsersten. Der Vorstand behält sich vor, diese Bestätigung auf einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten (Probezeit) widerrufen zu können.
- In dieser Probezeit soll dem neuen Mitglied und den bisherigen Vereinsmitgliedern die Gelegenheit des gegenseitigen Kennenlernens gegeben werden, um eine harmonische und langfristige Zusammenarbeit zu ermöglichen. Das bedingt das Wahrnehmen der Mitglieder- und Vereinstermine, sowie Mitgliederaktivitäten beiderseits in diesem Zeitraum.
- Beim Besuch eines Mitgliedes von internen und insbesondere bei externen Veranstaltungen oder bei Auftritten als Vertreter des Vereins wird das Mitglied angehalten, das jeweils aktuelle Vereins-T-Shirt, als sichtbares Zeichen der Vereins- Zugehörigkeit und Vereinsgemeinschafft zu tragen.
- Die Kosten für ein Vereins-T-Shirt trägt der Verein, weitere Shirts sind auf eigene Kosten vom Verein erhältlich.
- Ein Mitglied kann sich jederzeit zu einer Aktivität des Vereins oder eines Mitgliedes anmelden. Dieses erledigt er vorzugsweise über die App oder des Kalenders der Homepage, die der Verein zur Verfügung stellt.
- Ein Mitglied kann jederzeit selbst eine Aktivität eröffnen oder einstellen, dieses im Kalender seines Team des Vereins veröffentlichen und andere Mitglieder dazu einladen.
- Ist eine Aktivität an die Nutzung des Parcours geknüpft, bedarf es der Teilnahme eines Mitglieds der Vorstandschaft oder dem Parcours-Verantwortlichen. Der Verein wird versuchen eine Verfügbarkeit gegenüber dem Bedarf sicherzustellen, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
- Zu einer Aktivität / Veranstaltung mit Parcours-Nutzung ist dem jeweils verantwortlichen Folge zu leisten. Die Teilnehmer sind für die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit selbst verantwortlich. Dazu gehört insbesondere die Beräumung von Tischen und Bänken, Beseitigung / Mitnahme des Mülls, ggf. Reinigung der Toilette und Fußböden. Die Kontrolle obliegt dem jeweils anwesenden Verantwortlichen. Verstöße kann der Verein gegenüber den Teilnehmern ahnden.
- Jedes Mitglied versichert, evtl. verursachte Schäden an Eigentum des Vereins (insbesondere am Parcours oder Modellen) oder eines Vereinsmitglieds bzw. Gastes sofort und unverzüglich zu ersetzen. Der Verein empfiehlt dazu den Abschluß bzw. Besitz einer Privaten Haftpflichtversicherung, deren Daten, sowie die Daten des Verursachers auf Verlangen an den Geschädigten auszuhändigen sind. Das Mitglied oder der Gast entbindet zur evtl. Schadensverfolgung den Verein zur Weitergabe der Adressdaten an den Geschädigten.
3.Mitgliedsbeitrag
Die Zahlungspflicht über einen Mitgliedsbeitrag ergibt sich aus der Vereinssatzung.
Für den pünktlichen und deckenden Ausgleich hat das Mitglied oder dessen Vertreter zu sorgen. Jegliche Nebenkosten oder Schäden, die dem Verein durch dessen Missachtung, sowie fehlerhafter oder eingepflegter / angegebener Daten entsteht, sind durch das Mitglied oder dessen Vertreter dem Verein zu erstatten. Der Verein wird für eine rechtzeitige Vorankündigung und Erhebung von Fälligkeiten gegenüber dem Mitglied sorgen.
Darüber hinaus ist jedes Mitglied verpflichtet, mindestens 15 Stunden / Jahr als sogenannte Pflichtstunden mit Vereinsmitarbeit gegenüber dem Verein zu absolvieren. Alternativ kann diese Zeit oder nicht erbrachte Leistung monetär à 20,- €/h durch das Mitglied beglichen werden und wird vom Verein automatisch zum Jahresende erhoben / fällig gestellt.
a.Fälligkeiten
i. Die Mitglieder sind zur pünktlichen und vorausfälligen Zahlung der Mitgliedsbeiträge, sowie aller anderen erhobenen und festgesetzten Beiträge, verpflichtet.
ii. Die Mitglieds- und Aufnahmebeiträge sind zum ersten eines Monats fällig und werden mittels Rechnungslegung per eMail vom Verein über den beauftragten Zahlungsdienstleister angefordert.
iii. Zahlungen außerhalb des monatlichen Rhythmus (viertel-, halb- oder jährlich) sind möglich.
iv. Sonderzahlungen (z.B. Startergelder, Veranstaltungs- oder Eintrittsgelder etc.) sind bis 14 Tage vor den jeweiligen Terminen fällig und werden bei einer Nichtteilnahme wie folgt und unter folgenden Gründen zurückerstattet (verrechnet mit nachfolgenden Fälligkeiten):
- Stornierungen bis 14 Tage vorher = Erstattung 100%
- Stornierungen bis 2 Tage vorher = Erstattung 80%
- Stornierungen danach = kein Anspruch
Liegt der Stornierung ein wichtiger, außerplanmäßiger Grund bzw. Unverschulden (Ärztliche Bescheinigung o.ä.) vor, kann der Teilnehmer beim Verein eine Erstattung zu 100% oder eine Anrechnung des bezahlten Beitrages zu einer nächsten Veranstaltung beantragen!
Die Erstattung erfolgt je nach Zahlungsart unter der Berücksichtigung evtl. Widerspruchs- oder Rückruffristen und kann sich daher um diese verzögern!
b.Zahlungsmittel
- i. Das Mitglied kann die Beiträge per Überweisung, SEPA-Lastschrifteinzug, in Bar oder Kreditkarte an den vom Verein beauftragten Zahlungsdienstleister oder Kassenwart kostenfrei begleichen.
- ii. Seine Wahl und Daten kann er regelmäßig über die vom Verein gestellte App oder Homepage pflegen.
c.Beiträge
- i. Die Aufnahmegebühr für jedes Mitglied beträgt: 25,- €
- ii. Die Mitgliedsbeiträge sind entsprechend dem Beschluss der Mitgliederversammlung und analog den entsprechenden Teams gestaffelt:
- iii. Team: Mitglieder
- Der Mitgliedsbeitrag eines Erwachsenen beträgt: 25,- €/mtl.
- Der Mitgliedsbeitrag eines unter 18-Jährigen beträgt: 12,50 €/mtl.
- iv. Team: passive Mitglieder/Unterstützer
- Ein passives Mitglied / Unterstützer zahlt einen selbst festgelegten Beitrag an den Verein, mindestens aber 25,- €/Jahr
- v. Team: Gastfahrer
- Ein Gastfahrer zahlt eine „Gastfahrergebühr“ in Höhe von 10,- € pro Veranstaltung
- vi. Team: Fahrschule „Kids“
- Die Teilnehmer der Veranstaltungen Fahrschule „Kids“ bezahlen für
- eine Runde 2,- €
- drei Runden 5,- €
- vii. Vereins-T-Shirt (Nachbestellung) 25,- €/Stck.
4.Vereinsarbeit
- Der Verein ist satzungsgemäß angehalten, eine regelmäßige Vereinsarbeit zu absolvieren. Dieses erfolgt in verschiedensten Aktivitäten / Angeboten mit und gegenüber den Mitgliedern, Gastfahrern und Besuchern.
- Um dieses erfolgreich zu gestalten, ist der Verein auf die Mitarbeit aller Mitglieder angewiesen und bittet darum.
- Mit der Übernahme und Betreibung eines Parcours beschließt der Vorstand die Feststellung eines Parcours-Verantwortlichen, der mit der Rolle von Gestaltungs- und Wartungsaufgaben betraut sowie Weisungs- und Schlüsselbefugnis hat. Die Veröffentlichung erfolgt nach dessen Wahl auf der Vereinshomepage.
- Der Verein organisiert ein wöchentliches Vereinsmitgliedertreffen jeweils am Freitag, von 17-21 Uhr.
- Weiterhin organisiert der Verein regelmäßig Fahrtage für Gastfahrer und veröffentlicht diese Termine rechtzeitig auf der Homepage, im Vereinskalender und informiert registrierte Gäste direkt per eMail oder App.
- Gastfahrer erhalten nach Anmeldung und Zahlung Ihrer „Gastfahrergebühr“ Zutritt zum Parcours mit bis zu 2 seiner Modelle und kann diesen für die Dauer der Veranstaltung nutzen.
- Für die „Kids“ Veranstaltungen organisiert der Verein Fahrzeiten auf einer vorgegebenen Strecke und sichert diese mit entsprechenden „Fahrlehrern“ ab bzw. stellt diese den Kindern begleitend an die Seite. Den Anweisungen dieser ist durch die Kinder unbedingt folge zu leisten, ggf. ist die jeweilige erwachsene Begleitperson hinzuzuziehen. Der „Fahrlehrer“ ist jederzeit berechtigt, bei Verstößen gegen die Anweisungen oder Regeln die Fahrzeit in Rücksprache mit dem begleitenden Erwachsenen abzubrechen bzw. zu verkürzen.
Der Vorstand