Datum | Betrag |
---|---|
1. Jan. | €33,00 |
Preis nach dem
30. Jan.
|
€22,00 |
Preis nach dem
28. Feb.
|
€11,00 |
1. Apr. | €33,00 |
Preis nach dem
30. Apr.
|
€22,00 |
Preis nach dem
31. Mai.
|
€11,00 |
1. Jul. | €33,00 |
Preis nach dem
31. Jul.
|
€22,00 |
Preis nach dem
31. Aug.
|
€11,00 |
1. Okt. | €33,00 |
Preis nach dem
31. Okt.
|
€22,00 |
Preis nach dem
30. Nov.
|
€11,00 |
DJK 1920 Rot-Weiss Heidelberg-Handschuhsheim
Die Satzung der DJK Handschuhsheim RW 1920 e.V. wird hiermit anerkannt. Die mitgeteilten persönlichen
Daten werden unter Beachtung des BDSG für vereinsorganisatorische Zwecke gespeichert.
Steht zur Einsicht zu Verfügung
Wichtiger Hinweis:
Teilen Sie bitte einen Wohnungswechsel oder eine Änderung Ihrer Bankverbindung umgehend der Geschäftsstelle der DJK mit ( Online im Profil änderbar ). Andernfalls werden Ihnen entstehende Gebühren in Rechnung gestellt.
Zahlungsweise:
Die Beitragssätze gelten bei jährlicher, halbjährlicher oder vierteljährlicher Vorauszahlung im Bankeinzugsverfahren. Bei Beitragszahlung auf Rechnungsstelle oder per Dauerauftrag wird eine Verwaltungsgebühr von 5, --
Euro jährlich fällig. Müssen Beiträge angemahnt werden, so wird pro erfolgter Mahnung eine Gebühr von 5 Euro berechnet. Vorausbezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
Bankgebühren:
Für den Verwaltungsaufwand, der dem Verein auf Grund von Rücklastschriften durch falsche Kontoangaben,
Widerspruch oder bei mangelnder Deckung entsteht, werden dem Mitglied 10, -- Euro (einschließlich der Bankgebühren) in Rechnung gestellt.
Bitte teilen Sie und daher einen Wechsel Ihrer Bankverbindung umgehend mit.
Austritt aus dem Verein:
Der Austritt aus dem Verein muss schriftlich erklärt werden und an folgende Adresse gerichtet sein:
DJK ROT-WEIß 1920 HANDSCHUHSHEIM E.V.
Tiergartenstraße 124, 69120 Heidelberg
Die Austrittserklärung wird zum Ende des Kalenderjahres wirksam. Die Beitragspflicht erlischt erst zum Jahresende.
Der Vorstand kann in besonderen Fällen einen früheren Zeitpunkt des Ausscheidens zulassen. Eine mündliche Kündigung bei Übungsleitern oder anderen Personen ist gemäß unserer Satzung nicht rechtsgültig.
Beitragsordnung
§ 1:
Die Beitragsordnung regelt in Ergänzung zum „§ 5 Mitgliedsbeiträge“ der Satzung die
Pflicht der Vereinsmitglieder zur Entrichtung finanzieller Leistungen (Mitgliedsbeiträge,
Aufnahmegebühren) an den Verein.
§2:
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren werden auf Vorschlag des
geschäftsführenden Vorstands von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
§ 3:
Ehrenmitglieder sind von jeglicher Beitragszahlung, mit Ausnahme zur Zahlung von
Umlagen, befreit.
§ 4:
Die Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren werden per Lastschriftverfahren
vierteljährlich (jeweils zu Beginn eines Quartals) vom Verein eingezogen. Ausnahmen
und alternative Zahlungsweisen können mit dem geschäftsführenden Vorstand vereinbart
werden.
§ 5:
Der Jahresbeitrag beträgt zurzeit:
Beitragsklasse Jahresbeitrag
Eltern-Kind-Turnen mit 1 Kind 72,00 €
Eltern-Kind-Turnen ab 2 Kindern 108,00 €
Ermäßigt*
(*Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler und Studenten bis 27 Jahre und Senioren ab 60
Jahre)
84,00 €
Erwachsene ab 18 Jahren 132,00 €
Familienbeitrag**
(**Wenn zwei oder mehr Personen einer Familie Mitglied sind (Verwandtschaft ersten
Grades), sofern nicht eine andere Beitragsgruppe günstiger ist)
200,00 €
Passive Mitglieder 50,00 €
§ 6:
Die Aufnahmegebühr beträgt zurzeit:
10,00 €